Jeglicher Widerstand gegen mRNA-Injektionen werde in Frankreich als «sektiererische Abweichung» betrachtet. Es werde keine Kritik mehr an therapeutischen Behandlungen geduldet, die vom Staat empfohlen oder verpflichtend gemacht werden. So berichtet Natural News über ein neues französisches Gesetz, das jetzt einen weiteren Schritt in Richtung Gültigkeit getan hat.
Es geht um den Gesetzentwurf zur «Bekämpfung von sektiererischen Abwegen und zur Verbesserung der Betreuung der Opfer». Diesen hatte die Regierung letzten November im Senat eingebracht (wir berichteten). Die französische Nationalversammlung hat den überarbeiteten Entwurf letzte Woche verabschiedet. Seitdem liegt er bei einer «Gemischten paritätischen Kommission» mit dem Auftrag, Vorschläge zu den noch zur Diskussion stehenden Bestimmungen zu machen.
Der in manchen Medien als «Pfizer-Artikel» bezeichnete Artikel 4 der Gesetzesvorlage ist dabei ein wichtiger Auslöser von Kritik. Ebenso ist dieser Begriff der Aufhänger für Faktenchecker, um derartige Kritik als «Fake News» abzuurteilen. Der Artikel habe weder mit Pfizer noch mit mRNA-«Impfungen» zu tun, liest man dort.
Streng genommen haben die «Wahrheitsfinder» damit Recht. Trotzdem sind Interpretationen wie die von Natural News keineswegs abwegig. Was nämlich wörtlich in der verabschiedeten Fassung des Artikel 4 steht, ist zum Beispiel das Folgende:
«Mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 30’000 Euro wird bestraft, wer eine Person, die an einer Krankheit leidet, durch wiederholten Druck oder Manöver dazu bringt, eine therapeutische oder prophylaktische medizinische Behandlung aufzugeben oder zu unterlassen, wenn diese Aufgabe oder Unterlassung als vorteilhaft für die Gesundheit der Zielperson dargestellt wird, obwohl dies nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse für die Zielperson in Anbetracht der Erkrankung, an der sie leidet, offensichtlich besonders schwerwiegende Folgen für ihre körperliche oder seelische Gesundheit haben kann.»
Unter diese Formulierungen würden mRNA-Injektionen genauso fallen wie Krebsbehandlungen. Darüber hinaus kann sich das Strafmass deutlich erhöhen, wenn «die Straftat durch die Nutzung eines öffentlichen Online-Kommunikationsdienstes oder mittels eines digitalen oder elektronischen Mediums begangen» wurde.
Nach diesem Gesetzentwurf darf «die Wissenschaft» endgültig nicht mehr in Frage gestellt werden. «Sektierer», also Abweichler, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Eine Debatte über Meinungsfreiheit und öffentliche Gesundheit findet nicht statt.
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