Der Senat des US-Bundesstaates South Dakota gab kürzlich seine Zustimmung zu zwei Gesetzen gegen eine Central Bank Digital Currency (CBDC). Das meldete Catherine Austin Fitts, die ehemalige US-Unterstaatssekretärin für Wohnungsbau und Stadtentwicklung gestern auf ihrem Blog The Solari Report. Diese Gesetze streichen eine mögliche Zentralbank-Digitalwährung aus der Definition von Geld und verbieten es dem Bundesstaat, sie als Zahlungsmittel anzunehmen.
Der Abgeordnete Mike Stevens und eine parteiübergreifende Koalition von Mitunterstützern brachten die Gesetze ein. Das eine würde ausdrücklich in South Dakota eine CBDC aus der Definition von Geld ausschliessen, während das andere staatlichen Stellen verbieten würde, CBDC als Zahlungsform zu akzeptieren.
Unter dem South Dakota Uniform Commercial Code (UCC) bedeutet «Geld» «ein Tauschmittel, das derzeit von einer inländischen oder ausländischen Regierung autorisiert oder übernommen wird. Der Begriff umfasst eine Währungseinheit, die von einer zwischenstaatlichen Organisation oder durch Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Ländern festgelegt wurde.»
Das erste Gesetz würde dieser Definition den Zusatz hinzufügen: «Der Begriff ist nicht dazu gedacht und kann nicht so ausgelegt werden, dass er eine Zentralbank-Digitalwährung erstellt oder übernimmt.»
Das zweite Gesetz würde speziell Zahlungen an den Staat in CBDC verbieten.
Wie sich solche Gesetze in der Praxis auswirken, falls die Bundesregierung versucht, eine Zentralbank-Digitalwährung einzuführen, ist unbekannt. Gegner der Gesetzgebung nehmen im Allgemeinen die Position ein, dass Bundesstaaten nichts tun können, um eine CBDC zu stoppen, da nach ihrer Ansicht gemäss der Supremacy-Klausel in der US-Verfassung «jedes Bundesgesetz in diesem Punkt automatisch das Landesgesetz ausser Kraft setzen wird».
Zentralbank-Digitalwährungen muss man sich als virtuelle Banknoten oder Münzen vorstellen, die in einer digitalen Brieftasche auf dem Computer oder Smartphone aufbewahrt werden. Der Unterschied zwischen einer Zentralbank-Digitalwährung und einer peer-to-peer Cyberwährung wie Bitcoin besteht darin, dass der Wert der Digitalwährung von der Regierung unterstützt und kontrolliert wird, genau wie bei traditionellen Währungen wie Dollar, Euro und Franken. CBDCs unterschieden sich aber von diesen, indem sie das kommerzielle Bankensystem umgehen und direkt von der Zentralbank an Endkunden emittiert werden.
Die Befürworter dieser beiden Gesetze argumentieren, dass sie wichtige Hindernisse schaffen könnten, um die Einführung einer CBDC in South Dakota zu verhindern. Die Gesetze werden nun Gouverneurin Kristi Noem zur Unterschrift vorgelegt.
Digitale Systeme sind bequem und effizient, aber gefährlich, wenn es keine Rückfallebene gibt und wenn sie zu stark verknüpft sind. Dann besteht die Gefahr einer wirtschaftlichen Lahmlegung. Ausserdem eignen sich digitale System hervorragend dazu, den Datenschutz auszuhebeln, Dinge zu rationieren und Menschen in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Darüber hinaus könnten solche System das zweistufige Bankensystem wie wir es heute kennen, zum Einsturz bringen. Heute ist die Zentralbank für die Geldversorgung zuständig und die Geschäftsbanken für die Beziehung zum Endkunden. Würde Geld in grossem Ausmass bei der Zentralbank digital gehalten, dann könnte das zu einer Kreditklemme führen, denn Geschäftsbanken horten das ihnen anvertraute Geld nicht. Sie verleihen es.
Im Krisenfall würden die Bürger zudem ihr Geld per Mausklick von den Geschäftsbanken abziehen und digital zur Zentralbank verschieben, da es dort am sichersten ist. Damit würde das Bankensystem, wenn man nicht per Notrecht solche Transaktionen blockiert, innert kürzester Zeit ausbluten.
Ein digitaler Franken kommt deshalb für die Schweizerische Nationalbank (SNB) höchstens für Transaktionen unter den Banken in Frage – zumindest bislang.
Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde schliesst digitale Zentralbank-Euros für Endkunden aber nicht aus.
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